Sachverständiger Dorsten

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. -Ök. Marco S. Nussbaum Dorsten
Dipl. -Ök.

Marco S. Nussbaum

Bausachverständiger und Baugutachter

Goethestraße 1
46282 Dorsten
Tel: 02362 974 89 50
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Qualifikation

  • Diplom-Ökonom
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Dorsten steht Ihnen Dipl. -Ök. Herr Marco S. Nussbaum als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. -Ök. Herr Marco S. Nussbaum kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Dorsten, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Dorsten kommen bzw. sich nicht in Dorsten auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Dorsten - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Dorsten liegt im Landkreis Recklinghausen und zählt zu der Metropolregion-Rhein-Ruhr. Sie beheimatet ca. 76.492 Menschen und bietet sowohl für die Einwohner als auch für die Touristen unterhaltsame, kulturelle Freizeitaktivitäten an. 

Historische Sehenswürdigkeiten in Dorsten sind: Jüdisches Museum Westfalen, Schloss Lembeck, Marktplatz, St. Agatha-Kirche, Ehrenmal an der Stadtmauer, Zechensiedlung Hervest, Tüshaus Mühle und Rhader Wassermühle. 

Kulturelles Leben: 

  • Im Mai findet jährlich der Tiermarkt in Lembeck statt und ist ein Treffpunkt für alle Tierliebhaber.
  • Im Juni findet jährlich die dreitägige Altstadtfest statt.
  • Im September gibt es den Römerfest und Bergfest, bei der auf die römische Vergangenheit und auf die Bergbaugeschichte hingewiesen wird. 
  • Seit 1997 wird der Großteil des Marktplatzes in der Weihnachtszeit zu einer Eisfläche umgebaut, damit die Besucher eine großartige Atmosphäre genießen können. 

Dorsten ist in 11 Ortsteile gegliedert: Altendorf-Ulfkotte, Altstadt, Deuten, Feldmark, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Östrich, Rhade und Wulfen

In der Nähe von Dorsten befinden sich die Städte: Gladbeck (ca. 11km), Marl (ca. 14km), Bottrop (ca. 17km), Herten (ca. 18km), Dinslaken (ca. 20km), Recklinghausen (ca. 20km), Haltern am See (ca. 23km), Oberhausen (ca. 25km), Gelsenkirchen (ca. 25km), Wesel (ca. 27km), Borken (ca. 32km), Duisburg (ca. 35km) und Hamminkeln (ca. 42km) 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Haltener Straße 5
46284 Dorsten

Bauamt:
Haltener Straße 5
46284 Dorsten

Amtsgericht Dorsten:
Alter Postweg 36
46282 Dorsten

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